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   BVerwG, 02.11.2023 - 5 PKH 4.23   

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BVerwG, 02.11.2023 - 5 PKH 4.23 (https://dejure.org/2023,39822)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.2023 - 5 PKH 4.23 (https://dejure.org/2023,39822)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 2023 - 5 PKH 4.23 (https://dejure.org/2023,39822)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2023 - 5 PKH 4.23
    Eine Divergenz im Sinne der genannten Vorschrift ist gegeben, wenn das vorinstanzliche Gericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. März 2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 3 m. w. N. und vom 19. März 2015 - 5 B 21.15 D - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 14.02.2022 - 3 B 27.21

    Anforderungen an die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung eines Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2023 - 5 PKH 4.23
    bb) Soweit der Kläger eine fehlerhafte Entscheidung über ein in der ersten Instanz gestelltes Ablehnungsgesuch rügen will, bleibt das schon deshalb erfolglos, weil das Ablehnungsgesuch mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts prozessual überholt ist, da es sich auf diese nicht mehr auswirken kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 3 B 27.21 - NVwZ 2022, 646 Rn. 30 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.02.2015 - 5 PKH 12.15

    Nachweis sachfremder Gründe bei einer Verwerfung eines Befangenheitsantrags durch

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2023 - 5 PKH 4.23
    Dass zumindest eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist, muss innerhalb der für die Begründung der Beschwerde geltenden Frist so weit dargelegt werden, wie dies ohne anwaltlichen Beistand möglich und zumutbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 5 PKH 12.15 D - juris Rn. 2 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.01.2018 - 5 PKH 8.17

    Auf Verfahrensfehler, Grundsatzbedeutung und Divergenz gestützter

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2023 - 5 PKH 4.23
    Erforderlich ist aber, dass sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags das Vorliegen eines Zulassungsgrundes in groben Zügen erkennen lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 âEURŒ- 5 PKH 8.17 D - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 48 Rn. 2 und vom 29. Juni 2020 - 8 PKH 9.19 - juris Rn. 2, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 22.10.2020 - 5 BN 3.20

    Wirksamkeit einer Kostenbeitragssatzung für Kindertagesstätten; erfolglose

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2023 - 5 PKH 4.23
    Insbesondere vermittelt der Anspruch auf rechtliches Gehör keinen Schutz davor, dass ein Gericht den Vortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lässt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 5 BN 3.20 - juris Rn. 26 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 5 B 21.15

    Nachweis des Stützens der Abweisung des Verzögerungsschadens auf einen angeblich

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2023 - 5 PKH 4.23
    Eine Divergenz im Sinne der genannten Vorschrift ist gegeben, wenn das vorinstanzliche Gericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. März 2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 3 m. w. N. und vom 19. März 2015 - 5 B 21.15 D - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 29.06.2020 - 8 PKH 9.19

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags mangels Erfolgsaussicht; Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2023 - 5 PKH 4.23
    Erforderlich ist aber, dass sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags das Vorliegen eines Zulassungsgrundes in groben Zügen erkennen lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 âEURŒ- 5 PKH 8.17 D - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 48 Rn. 2 und vom 29. Juni 2020 - 8 PKH 9.19 - juris Rn. 2, jeweils m. w. N.).
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